GbR Gewerbeanmeldung Das kann doch nicht sein?
GbR Gewerbeanmeldung – Das kann doch nicht sein?
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder auch BGB-Gesellschaft genannt, ist ein Gewerbe und gehört zu den Personengesellschaften. Wenn sich zwei natürliche oder juristische Personen zusammen tun und den selben Zweck verfolgen, gründen sie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Es müssen mindestens zwei natürliche oder juristische Personen eine GbR gründen, sonst kann man es nicht gründen.
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